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GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG


zwischen

endereco UG (haftungsbeschränkt)
Balthasar-Neumann-Str. 4b
97236 Randersacker

- nachfolgend „endereco“ genannt -

und


- nachfolgend „Partner“ genannt -

Die Parteien beabsichtigen, im Rahmen einer Zusammenarbeit (in einem „Projekt“) vertrauliche Informationen und Unterlagen (nachfolgend insgesamt „Informationen“ genannt) auszutauschen, die geheim zu halten sind.

  1. Parteien sind verpflichtet, die Gespräche über das Projekt sowie sämtliche Informationen – in elektronischer, schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Form, insbesondere technischer, finanzieller oder sonst geschäftlicher Art, – die sie im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit und mit der Durchführung des Projektes von der jeweils anderen Partei und/oder deren Berater, gleichgültig, ob vor, am oder nach dem Datum dieses Vereinbarung erhalten und/oder sonstige Einzelheiten des Geschäftsbetriebes der Parteien betreffen – nachfolgend die „Informationen“ genannt -, streng geheim zu halten und nicht an Dritte oder bei der anderen Partei nicht mit dieser Angelegenheit befasste Mitarbeiter weiterzugeben. Dies gilt auch für die Tatsache, dass die Parteien miteinander Gespräche führen.
  2. Ausgenommen von der Pflicht nach Ziffer 1 sind hiervon solche Informationen, welche für die Bewertung des Projektes weitergegeben werden müssen. Die Weitergabe dieser Informationen an Dritte erfolgt jedoch erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Informationsgebers. Dritte sind nicht mit den Parteien verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG.
  3. Parteien verpflichten sich, erhaltene Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei selbst zu verwenden oder dies durch Dritte vornehmen zu lassen.
  4. Vorliegende Vereinbarung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, für die eine Partei nachweist, dass sie
    • bereits vorher bekannt waren; oder
    • allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder
    • Öffentlichkeit nach dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die Partei hierfür verantwortlich ist; oder
    • ihr zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden sind.
  5. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung begründen für die Parteien keine Verpflichtung zur Realisierung des Projektes bzw. zum Abschluss von Verträgen. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung eines Vertrages das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen von den Verhandlungen Abstand zu nehmen und die Gespräche für beendet zu erklären. 
  6. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft bis zur Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien bzw. bis zum Zustandekommen rechtsgültiger Verträge. Für den Fall einer Beendigung der Verhandlungen und/oder Zusammenarbeit ohne Abschluss eines Vertrages, insbesondere weil eine Partei mitteilt, dass kein Interesse an der weiteren Zusammenarbeit besteht, gelten sämtliche Verpflichtungen der Parteien nach dieser Vertraulichkeitsvereinbarung für einen Zeitraum von fünf Jahren weiter.
  7. Parteien werden die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, die sich vorwiegend aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie DSGVO in der jeweils geltenden Fassung ergeben, beachten und einhalten. Der Partner wird seine im Rahmen dieser Vereinbarung eingesetzten Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten gemäß § 5 BDSG verpflichten und stellt sicher, dass diese die Bestimmungen einhalten.
  8. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind alle den Parteien zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen und jegliche davon gefertigten Kopien an die andere Partei zurückzugeben sowie die auf der Grundlage der überlassenen Informationen, Unterlagen und Dateien gemachten Aufzeichnungen bzw. erarbeiteten Unterlagen, Bewertungen und Auswertungen, soweit technisch realisierbar (ausgenommen sind z.B. Server Sicherheitskopien) zu vernichten. Die Vernichtung ist der anderen Partei nach Aufforderung schriftlich zu bestätigen.
  9. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind ungültig.
  10. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Würzurg.

 

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Zertifikat
Document name: GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
lock iconUnique Document ID: 62eaae3098217d8dd0b18523e5e675326507a7df
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17. November 2022 11:08 CESTGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG Uploaded by Lena Schmitt - lena@endereco.de IP 217.91.139.68